Arbeiten bis 70? Was sich für Arbeitnehmende in der Schweiz wirklich ändert
Die Diskussion über ein höheres Rentenalter sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Entsprechend fragen sich viele Arbeitnehmende, ob sie künftig tatsächlich bis zu einem Alter von 70 Jahren arbeiten müssen.
Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein generelles Rentenalter von 70 Jahren gibt es in der Schweiz derzeit nicht. Gleichzeitig wurde das Rentensystem in den vergangenen Jahren flexibler gestaltet. Dadurch haben Sie heute mehr Möglichkeiten, den Übergang in die Pension individuell zu planen.
Das Referenzalter bleibt bei 65 Jahren
In der Schweiz liegt das Referenzalter weiterhin bei 65 Jahren. Es bildet die Grundlage für den regulären Bezug der AHV.
Mit der AHV-21-Reform wurden jedoch verschiedene Neuerungen eingeführt. So können Sie Ihre AHV-Rente früher beziehen, den Bezug teilweise vornehmen oder die Rente aufschieben. Ziel dieser Anpassungen ist es, den Übergang zwischen Berufsleben und Pension flexibler zu gestalten.
Für viele Arbeitnehmende bedeutet das: Der klassische Austritt aus dem Berufsleben von einem Tag auf den anderen wird künftig seltener die einzige Möglichkeit sein.
Müssen Sie künftig bis 70 arbeiten?
Nein. Niemand ist verpflichtet, bis zum 70. Altersjahr erwerbstätig zu bleiben.
Wenn Sie sich jedoch dafür entscheiden, über das Referenzalter hinaus zu arbeiten, können Sie den Bezug Ihrer AHV-Rente aufschieben. Der Aufschub ist für mindestens ein Jahr und höchstens fünf Jahre möglich. Dadurch kann die AHV-Rente bis spätestens zum Alter von 70 Jahren aufgeschoben werden.
Auch bei der beruflichen Vorsorge besteht häufig die Möglichkeit, den Bezug der Pensionskasse aufzuschieben. Ob dies möglich ist, hängt jedoch vom Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung ab.
Welche flexible Rentenmodelle gibt es?
Die heutigen Regelungen bieten deutlich mehr Flexibilität als noch vor einigen Jahren. Je nach persönlicher Situation kommen unterschiedliche Modelle infrage.
Frühpensionierung
Wenn Sie früher aus dem Berufsleben ausscheiden möchten, können Sie Ihre AHV-Rente bereits vor dem Referenzalter beziehen. Seit der AHV-21-Reform ist zudem ein teilweiser Vorbezug möglich. Dabei können Sie einen Teil Ihrer Rente beziehen und den restlichen Anteil zu einem späteren Zeitpunkt starten. Ein Vorbezug führt allerdings zu einer lebenslangen Kürzung der Rente.
Teilpensionierung
Viele Arbeitnehmende entscheiden sich heute für einen schrittweisen Übergang in die Pensionierung. Statt das Arbeitspensum vollständig aufzugeben, reduzieren sie ihre Arbeitszeit nach und nach.
Eine Teilpensionierung kann dabei helfen, den Übergang finanziell und persönlich besser zu gestalten und gleichzeitig länger im Berufsleben aktiv zu bleiben.
Arbeiten über das Referenzalter hinaus
Wenn Sie nach dem Referenzalter weiterarbeiten möchten, können Sie den AHV-Bezug aufschieben. Dafür erhalten Sie einen lebenslangen Zuschlag auf Ihre AHV-Rente. Auch die Pensionskasse kann – je nach Reglement – später bezogen werden.
Was bedeutet das für Ihren Berufsalltag?
Die Diskussion über längeres Arbeiten betrifft nicht nur die Altersvorsorge, sondern auch die Arbeitswelt insgesamt.
Unternehmen setzen zunehmend auf flexible Arbeitsmodelle, Teilzeitlösungen und lebenslanges Lernen. Gleichzeitig gewinnen Themen wie Gesundheit, Weiterbildung und der Erhalt der eigenen Arbeitsmarktfähigkeit an Bedeutung.
Gerade in körperlich oder psychisch belastenden Berufen fällt die Entscheidung über einen späteren Pensionierungszeitpunkt oft anders aus als bei Tätigkeiten mit geringerer Belastung. Ob längeres Arbeiten sinnvoll oder überhaupt möglich ist, hängt deshalb immer von Ihrer persönlichen Situation ab.
Welche finanziellen Aspekte sollten Sie kennen?
Wenn Sie über das Referenzalter hinaus arbeiten, bleiben Sie grundsätzlich AHV-beitragspflichtig. Gleichzeitig gilt ein Freibetrag von 1'400 Franken pro Monat beziehungsweise 16'800 Franken pro Jahr. Für Einkommen innerhalb dieses Betrags fallen keine Beiträge an AHV, IV, EO und Familienausgleichskasse an.
Ob sich ein längeres Arbeiten finanziell lohnt, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab. Neben der AHV spielen unter anderem Ihre Pensionskasse, Ihr Einkommen und Ihre persönliche Steuersituation eine wichtige Rolle.
Warum eine frühzeitige Planung sinnvoll ist
Je früher Sie sich mit Ihrer Pensionierung beschäftigen, desto mehr Gestaltungsmöglichkeiten stehen Ihnen offen.
Überlegen Sie sich deshalb frühzeitig:
- Wann möchten Sie in Pension gehen?
- Ist eine Teilpensionierung für Sie eine Option?
- Welche Auswirkungen hätte ein früherer oder späterer Rentenbezug auf Ihre finanzielle Situation?
- Welche Weiterbildungen oder Qualifikationen helfen Ihnen dabei, auch in späteren Berufsjahren gefragt zu bleiben?
Eine frühzeitige Planung schafft Sicherheit und erleichtert es, den Übergang in die Pension nach Ihren persönlichen Vorstellungen zu gestalten.
Wenn Sie sich rechtzeitig informieren und Ihre persönliche Situation sorgfältig planen, können Sie die Lösung wählen, die am besten zu Ihren beruflichen und finanziellen Zielen passt.
Auf Karriere-Thurgau finden Sie alle Stellenanzeigen aus Ihrer Region. Aktivieren Sie auch unseren kostenlosen Job-Alarm, damit Ihnen keine passende Stelle mehr entgeht!