Zahnarzttermin auf Arbeitszeit

Veröffentlicht am: 17.06.2020Kategorie: News & Trends

Zahnunfälle ereignen sich meist sehr plötzlich. Eventuell ist nun ein Stück von Ihrem Zahn abgebrochen oder der Zahn fehlt komplett. Sie haben keine Schmerzen aber das Gefühl im Mund plagt Sie. Während den Stosszeiten an einen Termin zu kommen ist eher selten. Also müssen Sie während der Arbeitszeit zum Zahnklempner.

Darf ich während der Arbeitszeit zum Zahnarzt?

Der Arbeitgeber muss gemäss Art. 329 Abs. 3 OR Kurzabsenzen, wie zum Beispiel einen Zahnarztbesuch, gewähren. Diese zählen dann zu den freien Stunden. Also kann Ihnen der Arbeitgeber den Arztbesuch nicht verbieten. Dennoch darf der Arbeitgeber verlangen, dass Sie Arztbesuche nur ausserhalb der Arbeitszeit vereinbaren. Falls dies unzumutbar ist (wer will dafür schon seinen freien Samstag hergeben?), müssten die Absenzen, auf Randstunden gelegt werden.

Wer übernimmt die Kosten für die verlorene Zeit?

Aufgrund von Abmachen im Arbeitsvertrag, unterscheidet sich die Kostenübernahme der Abwesenheit. Am besten fragen Sie in der HR-Abteilungen nach oder studieren den Gesamtarbeitsvertrag Ihrer Branche.

Wie sieht es bei einer Teilzeit-Anstellung aus?

Bei einer Teilzeit-Anstellung ist der Arbeitgeber ebenfalls nicht verpflichtet, die verlorene Arbeitszeit zu entlöhnen. Die gestattete Dauer des Besuchs wird ebenfalls branchenspezifisch im Gesamtarbeitsvertrag geregelt.

Fazit

Der Arbeitgeber kann Ihnen gar nichts verbieten – solange Sie es in Ihrer Freizeit tun. Er hat aber auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Angestellten: wenn Sie aufgrund eines Notfalls starke Zahnschmerzen haben und Sie nicht zum Zahnarzt dürfen, besteht unter Umständen eine Verletzung dieser Fürsorgepflicht. Aber wenn es sich nur um eine Routinekontrolle oder um einen Termin für ästhetische Eingriffe handelt, dann können Sie zwar nach Freizeit mitten im Arbeitstag fragen, der Arbeitgeber ist aber nicht verpflichtet, dies zu gewähren.

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