Wie viel Pause steht mir zu?

Veröffentlicht am: 30.06.2021Kategorie: Allgemein

Das Schweizer Gesetz setzt fest: ab einer gewissen Menge «Büez», also einer gewissen täglichen Arbeitszeit, muss man Pause machen. Wissen Sie, wie viel? Hier erfahren Sie es. Ausserdem werden die Dauerbrenner der oft gestellte Fragen zum Thema Arbeitspausen beantwortet. 

Wie viel Pause muss mir mein Chef bzw. meine Vorgesetzte erlauben?

Das hängt von der Arbeitszeit ab. Je nachdem hat man als Arbeitnehmer Anrecht, aber auch die Pflicht, 15, 30 oder 60 Minuten Pause pro Tag zu nehmen. 15 Minuten Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden 30 Minuten Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden 1 Stunde Pause bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden (Pausen von mehr als 30 Minuten können aufgeteilt werden).

Meine Kollegin bei einer anderen Firma hat mehr Pause, wie kann das sein?

Das Arbeitsgesetz definiert wie viel Pause per Gesetz mindestens gemacht werden muss. Die Chefin oder der Chef kann natürlich längere Pausen erlauben oder die Zeit für Pausen sogar bezahlen. Normalerweise zählen Pausen aber nicht zur bezahlten Arbeitszeit.

Sind Pausen Arbeitszeit? Muss ich für Pausen Lohn kriegen?

Leider nein. Mittags-, Znüni und andere Pausen zählen gemäss Arbeitsgesetz nicht zur Arbeitszeit und müssen per Gesetz zwar als Pause genommen, aber von der Firma nicht als Arbeitszeit bezahlt werden.

Gibt es die Möglichkeit, dass mir mein Chef die Pause bezahlen muss?

Diese Möglichkeit gibt es, und zwar, wenn man den Arbeitsplatz für die Pause nicht verlassen darf. Ein Beispiel dafür wäre, wenn man weiterhin Maschinen, Patienten oder Kinder im Auge behalten, das Telefon abnehmen oder für Kunden anwesend sein muss. Unter diesen Umständen zählt die Pause zur Arbeitszeit und muss als solche bezahlt werden.

Wenn sich Lieferungen verzögern, behauptet mein Chef, dass ich und meine Arbeitskollegen jetzt keine Pausen mehr brauchen, weil es Wartezeit gab. Stimmt das?

Wenn die Arbeit unterbrochen wird, kann das schon als Pause gelten. Dies wäre der Fall, wenn man in dieser Zeit etwas essen, trinken und sich angemessen erholen konnte und ausserdem den Arbeitsplatz verlassen durfte. Entscheidend ist also, ob die Pause es zulässt sich auszuruhen und etwas zu essen.

Ich bin Raucherin, habe ich ein Anrecht auf Rauchpausen?

Schlechte Nachrichten für Raucherinnen und Raucher. Raucher haben keinen Anspruch darauf, ständig Zigarettenpausen einzulegen. Es stimmt schon, dass Pausenzeiten von über 30 Minuten beliebig aufgeteilt werden können, theoretisch also auch auf mehrere Rauchpausen. Dem Arbeitgeber steht es jedoch frei die Arbeitnehmer anzuweisen, die gesetzlich vorgeschriebene Pause am Stück zu nehmen, bzw. Pausenzeiten anordnen. Dies beispielsweise, wenn es für die Verpflegung zu wenig Platz hat und die Mittagspause gestaffelt genommen werden muss.

Darf ich "durcharbeiten", statt Pause zu machen?

Nein, dies ist gegen das Arbeitsgesetz. Man bringt damit den Arbeitgeber dazu, gegen das Schweizer Arbeitsgesetz zu verstossen. Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum an unbezahlter Pausenzeit muss eingehalten werden, dabei gibt es auch keine Extrawurst für jene, die behaupten, sie würden das gut aushalten. „Durcharbeiten“ ist nicht erlaubt. Falls Sie – freiwillig – an Ihrem Schreibtisch Essen und Arbeiten wollen, ist dies Ihnen überlassen – dies ist aber, wie gesagt, freiwillig. Jedoch bedeutet dies auch, dass Sie gratis arbeiten (denn bezahlt wird die Pause ja nicht) und somit nicht früher nach Hause können als Ihre Kolleg*innen. Zudem: Nutzen Sie die Pausen besser, um Zeit mit den Arbeitskollegen zu verbringen. 

Sie haben auf Arbeit einfach nicht genug Pause? Sie hätten lieber eine Znüni-Pause und Ihr Chef ist dagegen? Nach neuen Job-Angeboten umschauen kann nicht schaden: Durchstöbern Sie jetzt gleich alle Jobangebote im Thurgau!

Quelle: Q&A Arbeitsrecht – Pausen, ein Ratsgeberartikel der Jobseite 100000jobs.ch.

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