Wann kann ich unbezahlten Urlaub beantragen?

Veröffentlicht am: 16.06.2022

Planen Sie gerade eine längere Auszeit oder ziehen eine solche möglicherweise in naher Zukunft in Erwägung? Aufgepasst: Ein längerer Unterbruch der Arbeitstätigkeit ist auch mit Risiken verbunden. Was Sie beachten sollten und unter welchen Voraussetzungen Sie überhaupt unbezahlten Urlaub beantragen können, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Voraussetzungen und Ablauf

Ein unbezahlter Urlaub wird in den allermeisten Fällen auf Wunsch seitens des Arbeitnehmenden vereinbart. Die Gründe für eine solche Auszeit können vielfältig sein: eine Weltreise, ein Sprachaufenthalt oder ein Sabbatical sind nur einige Beispiele. Bevor dies allerdings möglich ist, gibt es einige Punkte, die wichtig zu beachten sind. Die erste wichtige Erkenntnis ist, dass dem Schweizer Arbeitsrecht keine spezifische Regelung zum unbezahlten Urlaub zu entnehmen ist. Folglich muss Ihnen der Arbeitgeber rechtlich auch keinen unbezahlten Urlaub gewähren. Möglich ist allerdings die Regelung in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) oder falls dies bei Vertragsunterzeichnung von Arbeitgeber und Arbeitnehmender so vereinbart wurde. Der Ablauf ist relativ unkompliziert: Der Arbeitnehmer stellt bei seinem Arbeitgeber den Antrag und dieser kann einwilligen oder ablehnen.

Rechtlicher Aspekt

In rechtlicher Hinsicht bedeutet der unbezahlte Urlaub, dass beide Parteien von ihren Pflichten suspendiert sind: Der Arbeitnehmende erbringt keine Arbeitsleistung und der Arbeitgeber zahlt den vereinbarten Lohn nicht aus. Der Arbeitsvertrag bleibt allerdings weiterhin bestehen, da der Arbeitnehmende nach seiner Auszeit seine Stelle wieder antritt. Wenn der unbezahlte Urlaub über einen Monat hinausgeht, fällt man aus der Sozialversicherung. Das Gleiche gilt auch für das Recht auf Entschädigungen im Fall von Nichtberufsunfällen oder Krankheit.

Planen Sie demnächst auch eine Auszeit? Dann hoffe ich, Sie konnten den einen oder anderen hilfreichen Tipp mitnehmen. In diesem Beitrag finden Sie noch weitere hilfreiche Informationen zum unbezahlten Urlaub!

Quellen: kmu.admin.ch, weka.ch

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