Vorsicht Kündigungsfristen! Wann eine Kündigung (un)gültig ist

Veröffentlicht am: 28.08.2024Kategorie: Karriere

In der Schweiz sind Kündigungsfristen ein wichtiges Thema für Arbeitnehmer:innen. Wer den Job wechseln möchte, sollte die Fristen genau kennen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Eine Kündigung kann unter bestimmten Umständen unwirksam sein, was unangenehme Konsequenzen mit sich bringt. In diesem Artikel erklären wir Ihnen, worauf Sie achten müssen, damit Ihre Kündigung gültig ist und welche Besonderheiten es punkto Kündigungsfristen zu beachten gibt.

1. Die Kündigungsfrist verstehen

Hierzulande sind die Kündigungsfristen in den meisten Fällen im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Fehlt eine vertragliche Regelung, gelten die gesetzlichen Vorgaben des Obligationenrechts (OR):

  • Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist sieben Tage.
  • Im ersten Dienstjahr gilt eine Frist von einem Monat.
  • Im zweiten bis neunten Dienstjahr verlängert sich die Frist auf zwei Monate.
  • Ab dem zehnten Dienstjahr beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

Wichtig zu wissen: Die Kündigung kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von der beschäftigten Person ausgesprochen werden, und die gleichen Fristen gelten für beide Parteien.

2. Wann ist eine Kündigung ungültig?

Es gibt Situationen, in denen eine Kündigung unwirksam oder sogar verboten ist. Diese sogenannten Kündigungssperrzeiten schützen Arbeitnehmer:innen in besonderen Lebenslagen. Kündigungen, die während folgenden Zeiten ausgesprochen werden, sind nichtig:

  • Krankheit oder Unfall: Ist die beschäftigte Person krankgeschrieben oder nach einem Unfall arbeitsunfähig, gilt in den ersten Dienstjahren ein Schutz von 30 bis 180 Tagen, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.
  • Schwangerschaft und Mutterschaft: Während der gesamten Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Geburt darf der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen.
  • Militärdienst oder Zivildienst: Während und kurz vor solchen Einsätzen gilt ebenfalls ein Kündigungsschutz.

Arbeitnehmer:innen sollten in diesen Fällen darauf achten, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt erneut erfolgen kann. Arbeitnehmende, denen während einer Sperrzeit gekündigt wird, haben das Recht, die Kündigung anzufechten.

3. Formvorschriften: Die schriftliche Kündigung

Eine Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen, auch wenn das Gesetz keine explizite Form vorschreibt. Selbst wenn keine Regelung vorliegt, empfiehlt es sich, immer schriftlich zu kündigen, um Missverständnisse zu vermeiden und einen Nachweis zu haben. Ein Kündigungsschreiben sollte klar und eindeutig formuliert sein und folgende Punkte enthalten:

  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Datum
  • Kündigungstermin
  • Hinweis auf die Einhaltung der Kündigungsfrist

Auch wenn das mündliche Aussprechen einer Kündigung grundsätzlich möglich ist, kann es hier zu rechtlichen Streitigkeiten kommen, wenn der Kündigungszeitpunkt oder die Fristen nicht korrekt kommuniziert werden.

4. Kündigung durch den Arbeitgeber: Was tun?

Falls der Arbeitgeber die Kündigung ausspricht, haben Arbeitnehmer:innen das Recht, die Kündigung auf ihre Rechtmässigkeit zu überprüfen. Eine Kündigung darf nicht willkürlich oder diskriminierend sein. Beispiele für missbräuchliche Kündigungen sind:

  • persönliche Gründe (z.B. Konflikte, die nicht im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung stehen)
  • Kündigung aus Rache für eine rechtmässige Beschwerde oder für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

In solchen Fällen können Arbeitnehmer:innen Klage einreichen und Entschädigungen erwirken.

5. Kündigungsfristen und Aufhebungsvertrag

Wer schneller aus einem Arbeitsverhältnis ausscheiden möchte oder einvernehmlich den Vertrag beenden will, kann dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Hierbei verzichten beide Seiten auf eine Kündigungsfrist und einigen sich auf einen flexiblen Austrittstermin. Diese Möglichkeit bietet sich für Sie vor allem dann an, wenn Sie einen neuen Job in Aussicht haben und den Stellenwechsel beschleunigen wollen.

Fazit: Sorgfältige Planung ist das A und O

Kündigungsfristen sind ein essenzieller Bestandteil des Arbeitsverhältnisses und sollten nicht unterschätzt werden. Eine gut geplante und rechtzeitige Kündigung vermeidet unnötige Komplikationen. Wenn Sie einen Jobwechsel in Betracht ziehen, stellen Sie sicher, dass Sie die Kündigungsfrist einhalten. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten rechtlich beraten.

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