RAV – Der Retter der Arbeitslosen?

Veröffentlicht am: 08.02.2023Kategorie: Jobsuche

Das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ist ein professionelles Dienstleistungszentrum mit kantonaler Trägerschaft. In den meisten Kantonen heisst die zuständige Stelle Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA). Es ist auf die Bereiche Arbeitsmarkt, Arbeitslosigkeit und Stellenvermittlung spezialisiert. Deshalb ist bei Arbeitslosigkeit oder Stellensuche das RAV Ihrer Region ein wichtiger Ansprechpartner. Aber kann das RAV auch wirklich sein Versprechen halten?

 

Arbeitslos – Was nun?

Vor Ihrem ersten Termin beim RAV empfiehlt es sich, eine Selbstreflexion durchzuführen. Hierfür lohnt es sich, einen Standortbestimmungstest zu machen. Die Selbstreflexion, zusammen mit dem Resultat der Standortbestimmung, sollte als Grundlage Ihres ersten Besprechungstermins dienen: Damit können Sie sowohl Ihre aktuelle Situation als auch die daraus resultierenden Vorstellungen für Ihre Zukunft bestmöglich erläutern. Denn das RAV kann Sie dabei unterstützen, sich bei einer arbeitsmarktlichen Massnahme anzumelden. Hierbei könnte es sich um einen Kurs für eine Neuorientierung, aber auch um eher praktische Kurse handeln, beispielsweise um zusätzlich zum Fahrausweis eine Lastwagenfahrprüfung zu absolvieren.

Darüber hinaus verfügt das RAV über ein eigenes Stellenportal. Nach einer Registrierung auf job-room.ch können Sie sich online auf offene Stellen bewerben. Ausserdem ist Ihr Profil respektive sind Sie damit auch für Arbeitgeber ersichtlich – dies erhöht Ihre Chancen bei der Stellensuche, denn Arbeitgeber können Sie direkt kontaktieren, um Ihnen eine zu besetzende Stelle vorzustellen.

Für Berufe mit hoher Arbeitslosenquote existiert in der Schweiz eine Meldepflicht. Das bedeutet, dass diese offenen Stellen vorerst nur auf job-room.ch aufzufinden sind. Für Sie heisst das, dass Sie somit unter den Ersten sind, die sich auf eine Stelle bewerben. Darüber hinaus beschäftigen sich die RAV-Berater:innen damit, passende Stellen zu Ihrem Profil zu finden und Sie über diese zu informieren.

Einige Hinweise

Damit Sie möglichst optimal von den Dienstleistungen des RAV profitieren können, gibt es gewisse Punkte, die zu beachten sind. Halten Sie die vorgegebenen Regeln ein, denn die Nichteinhaltung könnte zu Kürzungen der Taggelder führen

  • Melden Sie sich spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit beim zuständigen RAV Ihrer Region an.
  • Schauen Sie sich bereits während der Kündigungsfrist nach einer neuen Stelle um und bewerben Sie sich auf Jobs. Sie können sich vorab erkundigen, wie viele Bewerbungen Sie vor Ihrer Anmeldung beim RAV vorweisen müssen.
  • Notieren Sie die Arbeitsbemühungen schon während der Kündigungsfrist.
  • Die Arbeitsbemühungen sind spätestens am 5. Tag des Folgemonats einzureichen.
  • Die Einladung zum ersten Beratungstermin wird Ihnen vom RAV zugesandt.
  • Beratungsgesprächstermine sollen immer eingehalten werden. Sind Sie für einen Termin verhindert, melden Sie das frühzeitig bei Ihrer RAV-Beratungsperson.
  • Falls Ihre RAV-Beraterin oder Ihr RAV-Berater Ihnen eine Stelle vorschlägt, dann müssen Sie sich auf diese bewerben, sofern die Arbeit zumutbar ist.
  • Selber kündigen sollten Sie erst, wenn Sie bereits einen neuen Arbeitsvertrag haben. Ansonsten sind Sie selbstverschuldet arbeitslos und dies kann bis zu 60 Einstelltage ergeben.

Fazit

Mehrere Dienstleistungen des RAV können Ihnen sehr nützlich sein bei der Stellensuche. Dabei sind besonders die frühe Stellenpublikation und die Möglichkeit des Kontakts durch den Arbeitgeber zu nennen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass das RAV arbeitsmarktliche Massnahmen (mit-)finanziert, die Ihnen die nötigen Skills für die von Ihnen gewünschte Stelle vermitteln. Hierbei empfiehlt es sich für Sie, aktiv nach passenden Massnahmen zu suchen oder zu fragen, anstatt abzuwarten, bis man Ihnen vielleicht weniger geeignete Massnahmen vorschlägt. Ein Nachteil des RAVs ist, dass es aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine unbeschränkten Möglichkeiten hat, um Arbeitsuchende mit Arbeitgebern zusammenzubringen. So kann es beispielsweise ohne den Job-Room keine Namen und Telefonnummern von stellenausschreibenden Unternehmen an Stellensuchende weitergeben. Zusammengefasst könnte man sagen: Das RAV kann ein Retter für Arbeitslose sein. Die Stellensuchenden müssen allerdings den Rettungsanker ergreifen und allenfalls noch ein Stück zu ihm hin schwimmen.

Quellen: www.arbeit.swiss, https://www.axa.ch/de/privatkunden/blog/zuhause/recht-und-justiz/kuendigung.html, https://www.jobagent.ch/ratgeber-tools/checklisten-tipps-tricks

zurück