Privatsphäre am Arbeitsplatz – Wie viel Überwachung ist erlaubt?

Veröffentlicht am: 06.11.2019

 

Benutzen Sie die selben Geräte für Ihre Berufsmail wie auch für die private Mail? Schauen Sie während der Arbeitszeit kurz die neueste Schlagzeile an oder gehen Sie schnell auf Facebook? Darf der Chef das verbieten? Oder kann er sogar die privaten Mails anschauen?

Durch die Digitalisierung des Arbeitsplatzes und die resultierende Vermischung von Arbeitszeit und Freizeit sowie die Verschiebung vom Arbeitsplatz nach Hause wird die Frage der Privatsphäre des Arbeitnehmenden immer aktueller. Während viele Arbeitgeber die Möglichkeit haben, das Verhalten der Arbeitnehmenden im Netz zu Überwachen, gibt es trotzdem klare Regeln, was dabei erlaubt ist. Die Organisationen möchten durch die Überprüfung ihrer IT in erster Linie die Sicherheit ihrer Daten und vertraulichen Informationen sicherstellen und so kriminelle Aktivitäten von Aussen (wie auch von Innen) verhindern. Doch die Arbeitnehmenden sollten sich bewusst sein, dass es heute effiziente Technologien gibt, welche die Onlineüberwachung vereinfachen und sollten daher ihr Verhalten dementsprechend anpassen. Finden Sie hier einige Ratschläge, wie Sie Ihre Privatsphäre schützen und Ihr Onlineverhalten sicherer machen können:

Verwenden Sie verschiedene Geräte

Der einfachste Weg, Ihre privaten Onlineaktivitäten vor den Augen Ihrer Vorgesetzten zu schützen, ist die Verwendung von separaten Geräten für das Geschäft und für die private Anwendung. Zwar wird in den meisten Betrieben das Verwenden ihrer Geräte für den privaten Gebrauch toleriert, doch sollten Sie das Speichern von privaten Daten auf diesen Geräten vermeiden, da das Eigentumsrecht dieser Daten in einer Grauzone liegt. Bei einem Jobwechsel müssten Sie zuerst Ihre persönlichen Daten sichern, bevor Sie die Geräte zurückgeben. Daher sollten Sie sich überlegen, wieviel privates Sie auf dem Geschäftscomputer erledigen möchten.

Informieren Sie sich über die Richtlinien des Betriebes

Viele Firmen klären Ihre Arbeitnehmer über die Art der Onlineüberwachung anhand von Richtlinien auf und geben zugleich auch Informationen über die zulässige private Nutzung der Geschäftsgeräte. Falls es in Ihrem Betrieb keine offiziellen Richtlinien gibt, fragen Sie nach. In der Schweiz darf der Internetverkehr generell nur anonym ausgewertet werden, sprich das Webverhalten des gesamten Teams und nicht nur die des einzelnen Arbeitnehmenden wird untersucht. Erst bei wiederholten Missbräuchen und nachdem klar kommuniziert wurde, welches Surfverhalten erlaubt ist, dürfen die Vorgesetzten personenbezogen auswerten. Falls Sie den Verdacht haben, dass Ihr Daten- und Persönlichkeitsschutz verletzt wird, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzen, dem Personaldienst oder mit dem Arbeitnehmervertreter.

Achten Sie auf Ihren Socialmedia Auftritt

Auch wenn Sie Ihr Facebook Profil nur privat verwenden, ist es nicht der beste Ort, um sich über die Arbeit oder Ihren Vorgesetzten zu beschweren. Obwohl man die Privatsphäre in den Einstellungen einrichten kann, sollten Sie immer daran denken, dass auch Screenshots aufgenommen und geteilt werden können. Sehen Sie Facebook und Co. eher als halb-private Plattformen und tratschen Sie über die Arbeit am besten mit Freunden beim persönlichen Gespräch.

Erhöhen Sie Ihre allgemeine Sicherheit im Web durch starke Passwörter

Nicht nur Ihre Vorgesetzten könnten potenziell Ihre privaten Accounts anschauen, sondern vor allem auch externe, meist kriminell agierende Personen möchten an Ihre privaten Daten herankommen. Starke Passwörter sind daher das A und O, um Ihre Privatsphäre im Web zu sichern. Ganze Sätze, sogenannte Passphrasen, sind sicherer als einzelne Wörter. Verwenden Sie z.B. eine Zeile von Ihrem Lieblingslied, in das Sie noch ein paar Zahlen, Zeichen und/oder Gross-/Kleinschreibung reinmischen. Sie können auch einen Passwort Manager verwenden, welcher all Ihre Passwörter verwaltet und sicher speichert. Sie benötigen damit nur ein einziges sicheres Master-Passwort für den Passwort Manager. 

Um Klarheit über den Daten- und Personenschutz für Arbeitgeber, wie auch Arbeitnehmende zu schaffen, hat der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) eine Broschüre herausgegeben. Eine weitere nützliche Infografik zum Thema Privatsphäre finden Sie hier. 

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