Neuer Arbeitsvertrag? Das sollten Sie beachten

Veröffentlicht am: 14.09.2023Kategorie: Allgemein

Der Anruf mit der tollen Nachricht holt Sie aus Ihrer Alltagsroutine: Die Firma, bei der Sie sich vorgestellt haben, ist am Telefon. Sie haben den Job! Ein paar Tage später wird die Sache so richtig konkret. Ihr zukünftiger Arbeitgeber schickt Ihnen den Arbeitsvertrag zu. Bevor Sie diesen aber in Ihrer Begeisterung einfach rasch unterschreiben, gilt es ein paar Punkte zu beachten.

Zunächst muss im Arbeitsvertrag alles stehen, was an Rechten und Pflichten für die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gelten soll. Dabei ist zu beachten, dass die Formulierungen möglichst präzise sind. Was zu vage ist, kann Ihr Arbeitgeber rasch zu seinen Gunsten und zu Ihren Lasten auslegen – beispielsweise die Verteilung der Arbeitszeit oder den Einsatzort. Wichtige Punkte, die im Arbeitsvertrag stehen sollen, sind etwa:

  • Bezeichnung der Vertragsparteien
  • Datum des Beginns – sowie bei befristeten Anstellungen des Endes – des Arbeitsverhältnisses
  • Funktionsbezeichnung und Aufgabenfeld der arbeitnehmenden Person
  • Lohn und Zusatzleistungen
  • Arbeitszeit
  • Regelungen zu Ferien und Krankheit
  • Besondere Vereinbarungen, etwa Überstundenregelungen oder Konkurrenzverbot

Anhand unserer Checkliste können Sie überprüfen, ob alles Wichtige in Ihrem Arbeitsvertrag vorhanden ist.

Aufgrund der Vertragsfreiheit besteht für die vertragserstellenden Personen viel Spielraum, wie sie den Arbeitsvertrag ausgestalten wollen. Die im Dokument festgehaltenen Bedingungen dürfen aber nicht geltendem Recht widersprechen. Wenn Sie in einem Punkt unsicher sind, ob er den Vorgaben entspricht, schlagen Sie in den betreffenden Rechtsquellen, wie zum Beispiel dem OR, nach. Zudem existieren möglicherweise noch weitere verbindliche Regelungen, denen der Arbeitsvertrag entsprechen muss, etwa Gesamtarbeitsverträge, Branchenvereinbarungen oder Betriebsreglemente.

Achten Sie darauf, dass im Arbeitsvertrag alle Punkte stehen, die Sie im Vorstellungsgespräch besprochen und abgemacht haben. So ist beispielsweise eine von der im Vorstellungsgespräch genannten abweichende Positionsbezeichnung problematisch, da mit einer anderen Position andere Anforderungen und Aufgaben verbunden sein könnten als die ursprünglich gedachten. Halten Sie die Punkte fest, die Ihrer Ansicht nach fehlen oder anders im Vertrag stehen, als sie vereinbart wurden.

Die Ergänzungs- und Änderungsvorschläge, die Sie zu Ihrem Arbeitsvertrag haben, lassen sich gut ansprechen. In aller Regel sind Arbeitgeber gerne zu Anpassungen und allfälligen Nachverhandlungen bereit. Wählen Sie eine diplomatische Kommunikationsweise. Rufen Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber an und teilen Sie ihm mit, dass Sie ein paar Klärungspunkte zu Ihrem Arbeitsvertrag haben. Vieles lässt sich am Telefon oder durch ein persönliches Gespräch klären respektive konkretisieren.

Viele Arbeitgeber verwenden standardisierte Arbeitsverträge, die sie nur minimal an die Person, welche die neue Stelle bekleiden wird, anpassen. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass sich im Vertrag Klauseln, vage Formulierungen oder fehlende Inhaltspunkte finden, welche sich für Sie als Arbeitnehmer:in nachteilig auswirken könnten. Im Zweifelsfall, oder einfach um auf Nummer sicher zu gehen, können Sie Ihren Arbeitsvertrag bei einem Anwalt, einer Anwältin prüfen lassen.

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