Nebenerwerb: Welche Voraussetzungen muss mein Zweitjob erfüllen?

Veröffentlicht am: 17.01.2023Kategorie: Karriere

Sei es, um monatlich etwas dazuzuverdienen, Einblicke in ein neues Berufsfeld zu gewinnen oder weil Sie bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber weniger als gewünscht arbeiten können – Die Gründe für einen Nebenjob sind vielfältig. Doch ist die Praktizierung eines Nebenjobs nur unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Welche das sind, erfahren Sie im Beitrag. 

Der Nebenerwerb ist im Gesetz nicht vollständig geregelt. Damit ist es grundsätzlich erlaubt, neben der Haupttätigkeit einer Nebenbeschäftigung nachzugehen. Je nach Arbeitgeber ist die Regelung bezüglich Nebenerwerb gar im Arbeitsvertrag geregelt. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit das Ausüben einer Nebenbeschäftigung erlaubt ist. Welche das sind, erfahren Sie nachfolgend: 

1. Informationspflicht

Muss ich meinen Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informieren?  Ja, Sie sind dazu verpflichtet, die Nebentätigkeit zu kommunizieren. Doch keine Sorge: Ihr Arbeitgeber kann Ihnen die Nebenbeschäftigung nur verbieten, wenn sachliche Gründe vorliegen, die im Interesse des Unternehmens sind. 

2. Treuepflicht

Bei der Wahl Ihrer Nebenbeschäftigung müssen Sie die Treuepflicht beachten. Insbesondere wenn Sie Ihre Nebentätigkeit in einem ähnlichen Umfeld ausüben, wie Ihre Haupttätigkeit, kann es zu Schwierigkeiten kommen. Laut Obligationenrecht dürfen Sie bei Ausübung Ihrer Nebenbeschäftigung Ihren Arbeitgeber nicht konkurrenzieren. Das bedeutet, dass Sie weder gleichartige Leistungen anbieten, verwandte Kundenbedürfnisse befriedigen noch die Konkurrenz beraten dürfen.

3. Keine Beeinträchtigung der Leistung

Die Arbeitsleistung darf nicht unter der Nebentätigkeit leiden. Sie müssen trotz Nebenbeschäftigung sicherstellen, dass Sie die volle Arbeitsleistung bei Ihrer Haupttätigkeit erbringen können. Nehmen Sie sich also nicht zu viel vor: Achten Sie darauf, dass Sie genügend Zeit für Regeneration und Freizeit einplanen.

4. Gesetzliche Regelungen einhalten  

Bei der Wahl Ihrer Nebenbeschäftigung müssen die folgenden gesetzlichen Regelungen zwingend eingehalten werden:

  • Tägliche Höchstarbeitszeit: Die tägliche Höchstarbeitszeit der Haupt- und Nebenbeschäftigung beträgt maximal 14 Stunden (inkl. Pausen und Überstunden).
  • Ruhezeiten einhalten: Wenn Sie Vollzeit angestellt sind, müssen Sie neben der Haupt- und Nebentätigkeit mindestens 11 Stunden Ruhepause haben.
  • Wöchentliche Höchstarbeitszeit: Die maximale Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt 50 Stunden. Im Industriesektor lediglich 45 Stunden.

Weitere wichtige gesetzliche Regelungen rund ums Thema Nebenerwerb finden Sie hier.

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Quellen: seco.admin.ch; lohncheck.ch; hrtoday.ch

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