Mir wurde gekündigt. Was nun?
Egal, ob die Kündigung unerwartet kommt oder bereits absehbar war – es ist wichtig, den Überblick zu behalten und die nächsten Schritte strategisch anzugehen. Mit den richtigen Vorgehensweisen können Sie diese Herausforderung meistern und als Sprungbrett für Ihre Zukunft nutzen. Lassen Sie sich nicht entmutigen! In diesem Leitfaden erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte wahren, Chancen erkennen und Ihre berufliche Zukunft aktiv gestalten können.
1. Kündigungsschreiben prüfen und bestätigen lassen
Sobald Sie die Kündigung erhalten haben, sollten Sie das Kündigungsschreiben sorgfältig prüfen. Es sollte die Kündigungsfrist, das genaue Enddatum des Arbeitsverhältnisses sowie mögliche Freistellungen enthalten. Falls Ihnen die Kündigung nur mündlich mitgeteilt wurde, haben Sie das Recht, eine schriftliche Bestätigung zu verlangen.
Kündigungsfristen gemäss Obligationenrecht (OR):
- 1 Monat im 1. Dienstjahr
- 2 Monate vom 2. bis 9. Dienstjahr
- 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr
Bei einer fristlosen Kündigung ist es ratsam, umgehend rechtlichen Rat einzuholen.
2. Kündigungsschutz überprüfen
In bestimmten Situationen ist eine Kündigung unzulässig. Dazu gehören:
- Krankheit oder Unfall: Kündigungsschutz bis zu 180 Tage je nach Dienstjahr.
- Schwangerschaft oder Mutterschaft: Schutz während der Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Geburt.
- Militär-, Zivil- oder Schutzdienst: Schutz während und 4 Wochen nach dem Dienst.
Sollten Sie der Meinung sein, dass die Kündigung unrechtmässig war, können Sie innerhalb von 180 Tagen rechtliche Schritte einleiten.
3. Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung (RAV)
Melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Regionalen Arbeitsvermittlung (RAV) an. Die Anmeldung kann online über den Job-Room oder persönlich erfolgen.
Benötigte Unterlagen für die Anmeldung beim RAV:
- Kündigungsschreiben
- Arbeitsvertrag
- Identitätsausweis
- AHV-Ausweis oder Krankenversicherungskarte
- Nachweis über Stellensuche
Eine frühzeitige Anmeldung ist wichtig, da Arbeitslosengelder erst ab dem Anmeldetag gezahlt werden.
4. Arbeitszeugnis einholen
Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen ein wohlwollendes und wahrheitsgetreues Arbeitszeugnis auszustellen. Falls Sie lediglich eine Bestätigung über die Dauer der Anstellung benötigen, können Sie ein einfaches Arbeitszeugnis anfordern.
5. Bewerbungen vorbereiten und Weiterbildungsangebote nutzen
Nutzen Sie die Kündigungsfrist, um Ihren Lebenslauf zu überarbeiten und aktualisieren Sie Ihr LinkedIn-Profil. Das RAV bietet zudem Weiterbildungskurse an, um Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Diese Kurse können Sie nach erfolgreicher Anmeldung bei Ihrem RAV bereits besuchen.
Tipps für die Stellensuche:
- Nutzen Sie Ihr persönliches und berufliches Netzwerk.
- Durchforsten Sie regelmässig Online-Jobbörsen.
- Passen Sie Ihre Bewerbungen individuell an die jeweilige Stelle an.
6. Emotionale Resilienz bewahren
Eine Kündigung kann belastend sein. Umso wichtiger ist es, sich die Zeit zu nehmen, um Ihre beruflichen Ziele zu überdenken und positiv in die Zukunft zu blicken. Unterstützungsangebote wie Coachings, Beratungsstellen oder die Kurse, die vom RAV angeboten werden, können Ihnen helfen, neue Perspektiven zu entwickeln.
Eine Entlassung bedeutet nicht das Ende, sondern kann den Beginn eines neuen Kapitels markieren. Nutzen Sie alle verfügbaren Ressourcen und bleiben Sie aktiv, um Ihre Karriere erfolgreich weiterzuführen.