Lohnabzüge einfach erklärt - Eine Übersicht

Veröffentlicht am: 29.10.2021

Jeder Erwerbstätige hat sie mindestens schon einmal vor sich gehabt - die Rede ist von der monatlichen Lohnabrechnung. Doch wie funktioniert das eigentlich genau mit den ganzen Abzügen? Im Blogbeitrag finden Sie anhand einer Beispielrechnung eine einfache Übersicht über die wichtigsten Sozialversicherungs- und anderen Abzügen.

 Fiktive Abrechnung (aus Arbeitnehmersicht)

 

Bezeichnung

Ansatz in %

Betrag in CHF

Bruttolohn

 

10’000

1) -AHV/IV/EO

5.3 

530

2) -ALV

1.1

110

3) -NBU

0.58 (Beispielwert)

58

4) -KTG

0.6 (Beispielwert)

60

5) -Pensionskasse

 

120 (Beispielwert)

=Ausbezahlter Nettolohn

 

8592



1) AHV/IV/EO: Der Abzug für die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invalidenversicherung und die Erwerbsersatzordnung beträgt 5.3 % und wird direkt vom Bruttolohn abgezogen.

 

2) ALV: Der Abzug für die Arbeitslosenversicherung beträgt 1.1% bis zu einem AHV-Jahreslohnes von CHF 148’200. Ab einem Lohn von CHF 148’201 beträgt der Abzug dann noch 0.5 % für den darüberliegenden Betrag.

 

3) NBU: Alle Arbeitnehmer, die mindestens acht Stunden pro Woche arbeiten, sind nebst der Berufsunfall-Versicherung, welche zu 100 % vom Arbeitgeber übernommen wird,  auch obligatorisch gegen Nichtberufsunfälle zu versichern. Die Höhe der Lohnabzüge variiert und muss deshalb der Versicherungspolice entnommen werden. Der Beitrag liegt meistens zwischen 1 und 3 Prozent.

 

4) KTG: Die Krankentaggeldversicherung ist gesetzlich nicht obligatorisch, wird jedoch von vielen Arbeitgebern abgeschlossen. Eine solche Versicherung ist meist für beide Parteien vorteilhaft ist, da der Arbeitnehmer ist im Krankheitsfall besser abgesichert ist und für den Arbeitgeber sich das Lohnfortzahlungsrisiko reduziert. In der Praxis wird die Prämie für das Krankentaggeld in der Regel vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu je 50% getragen. Auch hier variieren die Prozentsätze, liegen in der Regel aber zwischen 1 und 3 %.

 

5) Pensionskasse: Der Pensionskassenabzug für die berufliche Vorsorge ist ebenfalls obligatorisch. Beitragspflichtig wird man mit dem Erreichen des 24. Lebensjahr, es kann allerdings auch vorher schon in die PK einbezahlt werden. Die genauen Abzugsbeiträge müssen auch hier der entsprechenden Versicherungspolice entnommen werden.

Möchten Sie gerne mehr über ihren eigenen Lohn erfahren? Mit dem Lohnrechner können Sie zum Beispiel berechnen, ob Sie genug verdienen!



Quellen: swissmem.ch, esurance.ch

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