Kündigen während der Probezeit - was sind meine Rechte und Pflichten?

Veröffentlicht am: 30.09.2021

Gerade haben Sie eine neue Stelle angenommen, welche jedoch nicht wirklich ihren Vorstellungen entspricht. Sie wollen deshalb noch während der Probezeit die Kündigung einreichen. Worauf Sie dabei achten müssen und welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Probezeit

Die Probezeit dient als Orientierungsphase, in der herausgefunden werden soll, ob die Stelle einerseits von der Arbeitnehmerseite zu den eigenen Vorstellungen passt und andererseits von der Arbeitgeberseite, ob der Mitarbeitende wirklich auch ins Team und ins Unternehmen passt. Die Probezeit dauert in der Regel ein bis drei Monate, je nach Art des Anstellungsverhältnisses. Unterschieden wird im Schweizer Arbeitsrecht zwischen einem unbefristeten und befristeten Arbeitsverhältnis. Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis gilt in den meisten Fällen der erste Monat als Probezeit. Diese kann aber nach gemeinsamer Konsultation ganz gestrichen oder auf 3 Monate verlängert werden. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis gibt keine gesetzlich vorgesehene Probezeit, diese kann allerdings nach Absprache mit dem Mitarbeitenden vereinbart werden.



Rechte und Pflichten des Arbeitnehmenden

Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt 7 Tage und kann mündlich erfolgen, sofern nichts anderes mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Die Kündigung kann beidseitig jederzeit eingereicht werden und muss auch nicht begründet werden. Der Kündigende muss die Kündigung allerdings schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies so verlangt. Wichtig zu beachten ist auch, dass das Kündigungsschreiben vor Ablauf der Probezeit beim Arbeitgeber eingetroffen sein muss. 

Wichtig zu wissen ist auch, dass während der Probezeit der Kündigungsschutz für Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft nicht gilt und Ihnen somit während diesen 1-3 Monaten jederzeit gekündigt werden kann.



Hier findest Sie noch ausführlichere Informationen rund um das Thema Kündigung!



Quellen:

 

ch.ch, seco.admin



zurück