Job weg, Geld her? Habe ich bei einer Kündigung das Recht auf eine Abfindung?

Veröffentlicht am: 12.11.2021

Die Kündigung liegt auf dem Tisch und der Job ist weg - eine schwierige Situation für viele Arbeitnehmende. Jeder hätte, vor allem wenn man jahrzehntelang viel Zeit und Energie in das Unternehmen gesteckt hat, gerne eine finanzielle Entschädigung. Doch hat man nach einer Kündigung arbeitsrechtlich überhaupt einen Abfindungsanspruch?

Grundsätzlich besteht kein Recht auf eine Abfindung nach Schweizer Arbeitsrecht. Eine solche muss nämlich nur denjenigen Arbeitnehmenden bezahlt werden, welche älter als 50 Jahre und schon länger als 20 Jahre im Unternehmen tätig waren. Die Höhe der Abfindung beträgt in einem solchen Fall in der Regel zwischen zwei und acht Monatslöhnen. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Abfindung oder Abgangsentschädigung. Diese können aber vonseiten des Arbeitgebers und Arbeitnehmers vertraglich festgelegt werden, welche dann mit Abschluss einer solchen Vereinbarung verbindlich werden. In der Arbeitswelt wird dies häufig so gehandhabt, um beispielsweise Arbeitsstreitigkeiten bei Ende des Vertragsverhältnisses zu vermeiden. 

Falls eine Abfindung gezahlt wird, ist dessen Höhe meist von mehreren Faktoren abhängig. So spielt es eine grosse Rolle, wie lange der Arbeitnehmende im Unternehmen tätig war, welche Verantwortung er hatte oder wieso es zu einer Auflösung des Vertragsverhältnisses kam.

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Quelle: timetac.ch

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