Inhalt von Arbeitszeugnissen - Was muss drinstehen

Veröffentlicht am: 20.04.2021Kategorie: News & Trends

Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich jederzeit von seinem Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis einfordern. Sei es, um eine Standortbestimmung zu machen oder weil man sich um einen neuen Job bemühen möchte. Achten Sie als Arbeitnehmer/in besonders darauf, dass Ihr Zeugnis vollständig ist und wohlwollende Formulierungen aufweist.

Ein Arbeitszeugnis muss zwingend folgende Elemente enthalten, um wirklich aussagekräftig zu sein:

  1. Personalien und Anstellung: Alle persönlichen Angaben zum Arbeitnehmenden, wie Vor-und Nachname, Geburtsdatum, Name des Unternehmens, die Anstellungsdauer (Beginn und Ende), der Arbeitsort und die Funktion, die man im Unternehmen ausgeübt hat, gehören in das Arbeitszeugnis.
  1. Aufgabenbereich: Beschreibung der genauen Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Eventuelle Veränderungen der Tätigkeitsfelder während des Anstellungsverhältnisses, allfällige Weiterbildungen und Beförderungen sowie spezifisches Fachwissen, welches ein Mitarbeiter auszeichnet.
  1. Leistungs- und Verhaltensausweis: Dieser Punkt bildet den Kern des Arbeitszeugnisses. Die Bewertung der Arbeitsleistung sollte möglichst detailliert, klar und unmissverständlich formuliert sein. Aufzuführende Punkte sind: Belastbarkeit, Leistungswillen, Vertrauenswürdigkeit, Führungskompetenz, Kreativität, Verhalten gegenüber den Mitarbeitenden, Vorgesetzten und Kunden, Klienten oder Patienten und die Qualität der Arbeit. Hier können auch noch weitere Punkte angefügt werden.
  1. Grund des Austritts: Der Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sollte zum Schluss des Arbeitszeugnisses genannt werden. Dies kann für einen zukünftigen Arbeitgeber ein massgebendes Entscheidungskriterium sein.
  1. Schlussformel: Die Schlussformulierung am Ende sollte den Dank des Arbeitgebers an den Arbeitnehmenden für seine geleistete Arbeit beinhalten und ihm viel Erfolg für die weitere berufliche Laufbahn/Karriere wünschen. Natürlich braucht das Zeugnis noch eine rechtsgültige Unterschrift des Arbeitgebers und das Ausstellungsdatum.

Fehlt einer dieser Punkte, sollten Sie ihren Arbeitgeber darum bitten, dies noch zu ergänzen. So ersparen Sie sich in Zukunft mühsame Fragen. Mit einem vollständigen Zeugnis haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt, denn ein Zeugnis mit Fehlern, ungünstigen Formulierungen und fehlenden Angaben kann Sie unter Umständen sehr in Ihrem beruflichen Fortkommen behindern.

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