Gender Pay Gap – Lohnungleichheit in der Schweiz und in der EU

Veröffentlicht am: 27.09.2022Kategorie: Allgemein

Es ist ein internationales Phänomen: Männer verdienen im Durchschnitt deutlich mehr als Frauen. Inzwischen ist die Öffentlichkeit auf das Thema sensibilisiert. Statistiken verfolgen die Entwicklung der Lohnschere zwischen den beiden Geschlechtern sowohl auf nationalem als auch auf länderübergreifendem Niveau. Wie sieht die Situation in der Schweiz aus? Und wie in der EU? Wir haben hier eine Übersicht zusammengestellt.

Wie gross ist der Gender Pay Gap?

Über alles gerechnet, haben Frauen im Erwerbsalter im Jahr 2018 im europäischen Durchschnitt 36.7% weniger verdient als Männer. Mit einem Wert von 43.3% weist die Schweiz einen sehr hohen Lohnunterschied zwischen den Geschlechtern aus – nur in den Niederlanden und in Österreich ist dieser mit je 44.2% noch höher. Den tiefsten Wert hat Litauen mit 20.4%, gefolgt von Portugal mit 20.6%.

Bei dem Teil des Verdienstunterschiedes, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechter­gruppen zurückzuführen ist, gestaltet sich die Situation etwas anders. Im Jahr 2021 betrug dieser Unterschied zwischen Männer- und Frauenlöhnen europaweit 10.8%. Diese Differenz hat sich über mehrere Jahrzehnte kaum verändert. Länderspezifische Daten liegen für 2020 vor - und diese zeigen grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Staaten. Demnach war die geschlechtsspezifische Lohnungleichheit in Lettland mit 22.3% am grössten; in Luxemburg war sie mit 0.7% am niedrigsten. In der Schweiz betrug sie im selben Jahr 18.4% - nur drei EU-Staaten (nebst Lettland auch Österreich und Estland) weisen einen noch höheren Wert auf.

Wenn Frauen bei der Arbeit weniger verdienen, bedeutet dies, dass ihnen auch nach der Pensionierung monatlich weniger Geld zur Verfügung steht. Der sogenannte Gender Pension Gap betrug in der Schweiz im Jahr 2020 34.6% - Rentner hatten pro Monat im Mittel 18'924 Franken mehr in der Tasche als Rentnerinnen. Im europäischen Durchschnitt war im Jahr zuvor ein Rentenunterschied von 30.1% ausgewiesen worden.

Welche Gründe gibt es für die Lohnungleichheit?

Die European Commission macht als einen Grund die starke Untervertretung von Frauen in Führungspositionen aus. Generell sind die bestbezahlten Positionen in Unternehmen weniger von Frauen besetzt, beispielsweise nur 7.9% aller CEO-Stellen EU-weit. Ein weiterer Grund ist, dass Frauen in schlechter bezahlten Berufen oft übervertreten sind, etwa in Bildung, Verkauf und Pflege. Hierbei bestehen aber Unterschiede zwischen den verschiedenen Ländern. Ein dritter Grund liegt in der Ungleichverteilung zwischen den Geschlechtern, was unbezahlte Arbeit betrifft. Während etwa werktätige Männer in der EU rund neun Stunden pro Woche für Haushalt und Betreuungsaufgaben aufwenden, sind es bei den arbeitenden Frauen 22, also fast vier Stunden pro Tag mehr.

In der Schweiz kommt das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männern (EBG) zu ähnlichen Ergebnissen. Bei den strukturellen Ungleichheitsfaktoren hält es zusätzlich das etwas tiefere Bildungsniveau der Frauen fest. Ein hoher Anteil der Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern kann laut dem EBG nicht mit objektiven Faktoren, wie etwa der beruflichen Stellung, den Dienstjahren oder dem Ausbildungsniveau, erklärt werden. Im öffentlichen Sektor sind das 37.2% der Lohndifferenz und im privaten Sektor sogar 44.3%.

Was wird unternommen für mehr Lohngleichheit?

In der EU existiert seit 2019 die sogenannte Work-Life balance directive. Staaten, welche dieser beigetreten sind, verpflichten sich zu einer Reihe von Massnahmen zur Flexibilisierung von Arbeitszeiten beider Geschlechter und zu Betreuungs- oder Elternurlaub. Daneben bestehen Bestreben der europäischen Kommission zur Verbesserung der Förderung von Frauen in Kaderpositionen sowie zu mehr Lohntransparenz. Auch bezüglich einzelner Sektoren gibt es Bemühungen, die Lohnungleichheit bei den Geschlechtern anzugehen. Ein Beispiel ist die European Care Strategy, die sich für bessere Arbeitsbedingungen inklusive gleicheren Löhnen im Pflegebereich einsetzt.

In der Schweiz wurde mit dem Gleichstellungsgesetz (GlG) im Jahr 1998 eine konkrete rechtliche Grundlage für Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern geschaffen. Seit 2020 müssen Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden Lohngleichheit nachweisen. Hierzu steht ihnen besonders die sogenannte Logib-Analyse des EBG zur Verfügung. Unternehmen, die über die gesetzlich gebotenen Mindeststandards in Sachen Lohngleichheit hinausgehen wollen, haben die Möglichkeit, sich mit dem Fair Compensation-Zertifikat für eine besonders gleichstellungsfreundliche Lohnpolitik auszeichnen zu lassen. Betriebe der öffentlichen Verwaltung indessen können sich mittels der Lohngleichheits-Charta zur Geschlechtergleichheit bei der Entlöhnung verpflichten. Nebst dem gesetzlich Erforderlichen haben demnach Betriebe in der Schweiz viel Spielraum, eigene gute Lösungen für eine faire Entlöhnung männlicher und weiblicher Mitarbeitender zu finden.

Quellen: Destatis, EBG, European Commission (2021), European Commission (2022), nau.ch, Schweizer Fernsehen, zh.ch

zurück