Fragen und Antworten zur Kündigung

Veröffentlicht am: 11.11.2019

Fühlst du dich erschöpft oder hast das Gefühl, dass deine Arbeit nicht wertgeschätzt wird und deshalb schon über eine Kündigung nachgedacht? Oder dein Chef hat dir leider gekündigt und du suchst Antworten auf deine Fragen betreffend einer Kündigung? Dann bist du hier genau richtig! Anhand von Praxis-Beispielen werden häufig gestellte Fragen beantwortet.

Gültigkeit der Kündigung
Eine Kündigung ist erst gültig, wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber darüber in Kenntnis gesetzt wurde. Normalerweise kommt diese nur bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Zug. Doch ab wann ist diese überhaupt zulässig?

Es muss kein bestimmter Grund für eine Kündigung vorliegen, jedoch muss der Arbeitgeber die Fristen einhalten. Falls der Arbeitnehmer dir missbräuchlich kündigt, kann eine Entschädigung eingefordert werden. Diese Entschädigung bedeutet allerdings nicht, dass das Arbeitsverhältnis weiterhin bestehen bleibt. Aus Beweisgründen sollte die Kündigung per Einschreiben erfolgen und ist nach Erhalt sofort gültig.

Kündigung nach der Lehre
Falls du erst eine Lehre abgeschlossen hast und glücklicherweise übernommen wurdest, kannst du folgendermassen kündigen: „Ich habe sehr gerne bei Ihnen gearbeitet. Allerdings möchte ich mich beruflich weiterentwickeln und habe bereits eine neue Stelle gefunden. Hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht per… Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit. 

Auf was muss beim Schreiben geachtet werden?

Das Schreiben kann per Post verschickt oder persönlich übergeben werden. Versichere dich, dass es auch wirklich angekommen ist. Um nicht mit der Tür ins Haus zu fallen, informierst du ihn zuvor bei einem Gespräch über deine Zukunftspläne. Das Schreiben ist dann mehr Formsache. Zudem ist es immer ratsam, Entscheidungen und Änderungen in Dokumenten in Zusammenhang mit einem Arbeitsvertrag schriftlich festzulegen. 

Arbeitgeber entscheidet sich nach Zusage gegen dich
Falls du schon bei deinem alten Arbeitgeber gekündigt hast, ist die Kündigung trotzdem gültig. Falls du Glück hast, ist es möglich diese rückgängig zu machen. Allerdings nur, wenn die Gegenpartei einverstanden ist. Die Zeit ist ein wichtiger Faktor, damit nicht schon ein Ersatz für dich gefunden wurde. 

Was passiert mit Feiertagen und Überstunden?
Da eine Kündigung meist ungeplant kommt, hat der Arbeitnehmer meist noch Überstunden oder sogar Ferientage gut. Du, als Arbeitnehmer, kannst dich dabei entscheiden, ob du diese wahrnehmen oder gerne ausgezahlt haben möchtest. Der Arbeitgeber kann dich nicht dazu zwingen, die Ferientage einzuziehen. 

Kündigungsdatum im Arbeitszeugnis festlegen bei Kündigung
Falls du per 31. Oktober gekündigt hast und dank Überstunden und Ferientage der letzte Arbeitstag auf den 5. Oktober fällt, muss folgendes Datum ins Arbeitszeugnis geschrieben werden: Die Ferien und Überstunden gelten als Teil des Arbeitsverhältnisses. Deshalb kann der 31. Oktober als Datum eintragen werden. Dies gilt auch bei einer Freistellung. Der Unterschied zwischen einer Kündigung und einer Freistellung ist, dass der Arbeitgeber bei einer Freistellung darauf verzichtet, dass die geschuldete Arbeit noch vollbracht werden muss. 

Hier oder in unserem Ratgeber kann man sich zusätzliches Wissen über die Kündigung aneignen. Falls du an einer Juristen-Stelle interessiert bist, schau doch mal auf juristen-jobs.ch vorbei. Dort erhältst du nicht nur einen Überblick über alle offenen Vakanzen sondern auch weitere spannende Informationen über den Beruf im Allgemeinen. 

zurück