Arbeit im Home Office - Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Veröffentlicht am: 14.04.2022

Das Home-Office war bereits vor der Corona-Zeit eine sehr beliebte Arbeitsform, dessen Verbreitung durch die Pandemie nochmals enorm verstärkt wurde. Die Heimarbeit ist im Arbeitsgesetz nicht spezifisch geregelt. Grundsätzlich gelten also dieselben Bestimmungen wie für die Arbeit im Büro, dennoch finden sich ein paar Besonderheiten. Was Ihr Arbeitgeber alles für Pflichten einzuhalten hat und was Sie bei Nichteinhaltung unternehmen können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung

Die Arbeitszeit ist gesetzlich vorgeschrieben, kann vom Arbeitgeber aber flexibel ausgestaltet und geplant werden. Heisst soviel wie: Wenn eine Präsenzzeit von 8 Uhr bis 17 Uhr vorgesehen ist, können Sie Ihre Arbeitszeit nicht einfach anders planen und eine Stunde früher beginnen zu arbeiten. Natürlich kann das mit dem Arbeitgeber so vereinbart werden, eine gemeinsame Absprache ist dabei aber unumgänglich. 

Die Erfassung der geleisteten Arbeitszeit sowie von Pausen und längeren Abwesenheiten ist ebenfalls eine Pflicht, welche der Arbeitgeber zu verantworten hat. In den meisten Fällen werden dabei Arbeitszeiterfassungssysteme eingesetzt, welche eine solche Dokumentation erleichtern. 

Was definitiv nicht erlaubt ist und über den Bereich der Mitarbeiterkontrolle hinausgeht, ist das Überwachen von Personen mit dem Einsatz von Überwachungssoftwares. Durch diese kann jede Aktivität auf dem Computer des Arbeitnehmenden nachverfolgt werden. Getippte Wörter, Internetsuchen, E-Mails - einige Programme ermöglichen sogar einen Kamera- und Audiozugriff oder eine Standortlokalisierung. Laut diversen Untersuchungen erlebten solche Programme vor allem in der Pandemie-Zeit in der Schweiz einen riesigen Nachfrageschub. Das Sammeln von Daten, um zu überprüfen, ob Arbeitnehmende ihre vertraglichen Pflichten erfüllen, ist zwar erlaubt, das Problem ist oftmals, dass die Grenze zwischen berechtigter Arbeitskontrolle und dem Verletzen der Privatsphäre sehr schmal ist. Wird eine solche Datenanalyse zur Kontrolle vorgenommen, ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, die Mitarbeitenden transparent über die von ihnen ausgewerteten Daten zu informieren.

Gesundheitsschutz

Neben der Arbeitszeit- und Arbeitszeiterfassung ist auch der Gesundheitsschutz eine wichtige Pflicht, die der Arbeitgeber zu verantworten hat, welche auch im Home-Office ihre Relevanz behält. Dabei gelten die üblichen Arbeits- resp. Ruhezeiten und das Verbot von Nacht- und Sonntagsarbeit. Ausserdem ist laut Arbeitsgesetz auch eine Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit im Home-Office notwendig, welche zum Schutz der Arbeitnehmenden dient. 

Versicherungsschutz

Zuletzt ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden zu versichern. Daran ändert auch das Home-Office nichts, allerdings gibt es eine Besonderheit bei der Hausrat- und Haftpflichtversicherung.
Die Sozial- und Unfallversicherungen gelten weiterhin auch für Personen, welche im Home-Office arbeiten. Arbeitnehmende, welche 8 oder mehr Stunden pro Woche arbeiten, sind zudem gegen Nichtbetriebsunfälle versichert. Die einzige Ausnahme bildet die Hausrat-  und Haftpflichtversicherung. In einem solchen Versicherungsfall wird unterschieden zwischen privaten und geschäftlich genutzten Geräten. Bei privaten Geräten, welche allerdings für das Geschäft genutzt werden, übernimmt in der Regel die Hausratversicherung die Kosten; bei Eigentum des Unternehmens hängt die Versicherungsleistung von der Police der Versicherung ab, da der Versicherungsschutz der Betriebsversicherung meist nur für die Firmenadresse gilt.

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Quellen: beobachter.ch, weka.ch, swissinfo.ch

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