Am Arbeitsplatz sexuell belästigt – so wehren Sie sich dagegen

Veröffentlicht am: 21.01.2020

Anzügliche Witze, zweideutige Komplimente, eine Einladung zum Essen oder wiederholte Annäherungsversuche - sexuelle Belästigung ist momentan allgegenwärtig. Auch der Arbeitsplatz ist davon nicht ausgeschlossen. Doch wann handelt es sich um „harmlose Flirtversuche“ und wo fängt sexuelle Belästigung an? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich als Arbeitnehmer wehren können, wenn Sie sich sexuell belästigt fühlen.

Gerade im Berufsalltag sind zwischenmenschliche Beziehungen ein heikles Thema, denn die Grenzen zwischen einem Flirt und sexueller Belästigung sind schwierig zu definieren. Dennoch gibt es eine simple Regel: Entscheidend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern wie die Gegenseite das Verhalten subjektiv empfindet. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz liegt also dann vor, wenn die Annäherung für die betroffene Person unerwünscht und unangenehm ist sowie wenn sie sich in ihrer Würde herabgesetzt fühlt. 

Was sind die Auswirkungen?

Die Folgen für die Betroffenen sind massiv: Verlust der Arbeitsfreude, Misstrauen gegenüber Kollegen, Scham- und Schuldgefühle sowie körperliche und psychische Konsequenzen wie Kopfschmerzen, Schlaflosigkeit, Depressionen und Ängste. Im schlimmsten Fall kann es sogar soweit kommen, dass die betroffene Person ihren Arbeitsplatz verliert. Nicht zuletzt wirken sich diese Punkte negativ auf das Privatleben aus. Es ist daher wichtig, dass sich Betroffene wehren, denn sie tragen keine Schuld. So können Sie vorgehen: 

  • Nehmen Sie die Belästigung nicht einfach hin. Reagieren Sie rasch und bestimmt, indem Sie der Person, die Sie belästigt, mündlich mitteilen, dass Sie das Verhalten als unerwünscht empfinden. Seien Sie konsequent, auch wenn es sich womöglich um Ihren Vorgesetzten handelt.
  • Ändert sich nichts, fordern Sie die Person in einem Brief dazu auf, das belästigende Verhalten zu unterlassen. 
  • Sprechen Sie mit anderen Mitarbeitern am Arbeitsplatz. Vielleicht sind Sie nicht allein und Sie können gemeinsam reagieren. 
  • Zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Suchen Sie Unterstützung bei einer Vertrauensperson im Unternehmen, die für solche Fälle zuständig ist. 
  • Wenn Ihr Betrieb über keine solche Ansprechstelle verfügt oder diese nichts unternimmt, sollten Sie als letzte Konsequenz rechtliche Schritte einleiten. Wenden Sie sich an spezialisierte Stellen wie Gleichstellungsbüros, Personalverbände, Gewerkschaften oder auch an einen Anwalt. 

Der Umgang mit sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist schwierig, da betroffene Personen Angst haben, ihren Job zu verlieren oder aus Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber schweigen. Hinzu kommt, dass die Belästigung häufig verharmlost wird. Trotzdem ist es wichtig, sich zu wehren, denn Belästigungen können nur gestoppt werden, wenn aktiv darauf reagiert wird.

Quelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO 

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